Nachrüstpflicht für Rauchmelder in Privathaushalten

– Einbaupflicht:

  • für Neu- und Umbauten seit 01.01.2013
  • für bestehende Wohnungen bis zum 31.12.2017
  • in Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren, die zu Aufenthaltsräumen führen

– Verantwortlich:

  • für den Einbau: Eigentümer
  • für die Betriebsbereitschaft: der unmittelbare Nutzer (Bewohner/Mieter) der Wohnung,
    es sei denn der Eigentümer übernimmt die Wartung

Allen Gesetzestexten zur Rauchmelderpflicht liegt die Anwendungsnorm DIN 14676 zu Grunde:

Wegen der verminderten Wahrnehmung von Brandrauch im Schlaf sind Schlafbereiche, insbesondere
Kinder- und Schlafzimmer sowie Flure durch Rauchwarnmelder zu überwachen. Bei offenen
Verbindungen mit mehreren Geschossen ist mindestens auf der obersten Ebene ein Rauchwarnmelder
zu installieren. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut (oder angebracht) und betrieben werden,
dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.

 

Diverse Simulationen von Bränden zeigen: Bei einem Brand bleiben etwa 2-3 Minuten Zeit zur Flucht, bevor der

„Flashover“-Effekt eintritt. Nach diesem Effekt spricht man bereits von einem Vollbrand.

Umso wichtiger ist es, Rauchmelder gemäß DIN EN 14604 und DIN 14676 in Privathaushalten zeitnah nachzurüsten.
Wir vertreiben nur Rauchmelder, welche das unabhängige und herstellerneutrale Q-Label tragen.

Folgende Leistungsmerkmale sind für diese Rauchwarnmelder ausschlaggebend:

  • Geprüfte Langlebigkeit und Reduktion von Falschalarmen
  • Erhöhte Stabilität, z. B. gegen äußere Einflüsse
  • Fest eingebaute Batterie mit mindestens 10 Jahren Lebensdaue

Desweiteren besagt die DIN 14676:

Die Funktionsfähigkeit jedes installierten Rauchwarnmelders muss regelmäßig überprüft und durch Instandhaltungsmaßnahmen
sichergestellt werden.
Der Rauchwarnmelder ist nach Herstellerangaben, jedoch mindestens einmal im Abstand von 12 Monaten, mit einer Zeitschwankung von
höchstens ± 3 Monaten einer Inspektion, Wartung und Funktionsprüfung der Warnsignale zu unterziehen.
Die Ergebnisse und das Prüfungsdatum der Überprüfung und Maßnahmen sind unten in der Tabelle zu dokumentieren.

Wir erstellen für jeden Haushalt eine Dokumentation, die zur jährlichen Wartung verwendet werden kann.

Portfolio:

  • Lieferung und bohrlose Montage von Rauchmeldern mittels Klebepad
  • Dokumentation der Anlage
  • Jährliche Wartung und Dokumentation der Prüfung
  • Beratung, Einrichten und Gruppierung von funkvernetzbaren Rauchmeldern